Halley

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Geschäftskunden

Fassung vom 16. Oktober 2026 · Anbieterangaben im Impressum

1 Geltungsbereich und Anbieter

Anbieter des Dienstes Halley ist der im Impressum genannte Anbieter, nachfolgend „Halley“.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde handelt bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit. Eine Nutzung als Verbraucher wird nicht angeboten.

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der webbasierten Halley-Anwendung und die jeweils vereinbarten Leistungen. Individuelle Vereinbarungen gehen vor. Die bei der Bestellung einbezogene Leistungsbeschreibung bestimmt insbesondere Produktionsumfang, Nutzungsgrenzen, Preis und Laufzeit. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Halley ihnen ausdrücklich zustimmt.

2 Registrierung und Vertragsschluss

Der Kunde registriert sich mit zutreffenden Angaben. Wer für eine Organisation handelt, muss hierzu bevollmächtigt sein. Der Nutzungsvertrag kommt zustande, wenn Halley nach Einbeziehung dieser Bedingungen das Kundenkonto freischaltet. Einzelne kostenlose Funktionen können bereits vorher nach den dafür angezeigten Bedingungen genutzt werden.

Ein kostenpflichtiges Abonnement erfordert eine gesonderte Bestellung. Leistungsumfang, Gesamtpreis, Steuern, Abrechnungszeitraum, Beginn und Verlängerung werden vor Abgabe der verbindlichen Bestellung angezeigt. Der entgeltliche Erwerb kommt mit der ausdrücklichen Annahme beziehungsweise der Bestellbestätigung zustande; eine rein technische Eingangsbestätigung genügt nicht.

Halley nutzt Stripe Managed Payments für den Verkauf und die Abwicklung kostenpflichtiger Abonnements. Soweit der Checkout einen Wiederverkäufer als Verkäufer und Rechnungsaussteller ausweist, wird der entgeltliche Erwerb mit diesem geschlossen. Seine vor der Bestellung bereitgestellten Bedingungen regeln diesen Erwerb. Diese Halley-AGB regeln das Nutzungsverhältnis und die von Halley bereitgestellten Funktionen. Gesetzliche Ansprüche gegen den jeweils verantwortlichen Vertragspartner bleiben bestehen.

Der Kunde erhält die Vertragsinformationen und die einbezogene AGB-Fassung in speicherbarer Form. Für den Vertrag gilt die deutsche Sprache. Die Bestellung eines Abonnements ist von der Freigabe einer einzelnen Podcast-Folge zu unterscheiden.

3 Leistungen und Grenzen der KI

Halley unterstützt die Erstellung und den Betrieb einer Podcast-Sendung. Je nach vereinbartem Umfang umfasst dies die Analyse bereitgestellter Websites und Quellen, Themenplanung, Erstellung von Folgentiteln und Skripten, synthetische Vertonung, Audioproduktion sowie die Bereitstellung einer öffentlichen Sendungsseite und eines RSS-Feeds.

Die Produktion erfolgt mit KI-Systemen und weiteren technischen Dienstleistern. Die Website-Analyse ist eine automatisierte Einschätzung auf Grundlage der jeweils verfügbaren Informationen. Sie ist keine vollständige Marktstudie oder verbindliche Bewertung. Halley schuldet die vereinbarten Funktionen, keinen bestimmten Bekanntheitsgrad, Umsatz oder Erfolg in Suchmaschinen, KI-Systemen oder Podcast-Verzeichnissen.

KI-Ergebnisse können sachliche Fehler, unzutreffende Zusammenhänge, ähnliche Formulierungen wie andere Ergebnisse oder Aussprachefehler enthalten. Eine persönliche redaktionelle, fachliche oder rechtliche Prüfung durch Halley ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Die Ergebnisse ersetzen insbesondere keine rechtliche, medizinische oder steuerliche Beratung. Die vertraglichen Leistungspflichten und die Haftung von Halley bleiben hiervon unberührt.

Zum vereinbarten Umfang können Cover, Zitat-Grafiken, Transkripte und Textvorschläge für soziale Netzwerke, Newsletter und Blogposts gehören. Diese Materialien werden zur Prüfung und Weiterverwendung bereitgestellt. Eine automatische Veröffentlichung auf sozialen Netzwerken oder ein Versand von Newslettern ist nur enthalten, wenn dies ausdrücklich als Funktion angeboten und vom Kunden beauftragt wird.

Die vor Vertragsschluss vereinbarten Kontingente und technischen Grenzen gelten auch für manuell angestoßene Produktionen und erneute Generierungen. Eine einzelne angezeigte Funktion begründet keinen Anspruch auf unbegrenzte Nutzung. Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen bedürfen einer gesonderten Bestellung. Eine bloße Fehlermeldung berechtigt Halley nicht zur Berechnung einer nicht erbrachten Zusatzleistung.

Angezeigte Produktionszeiten und die geschätzte Sprechdauer sind Näherungswerte, sofern kein verbindlicher Termin vereinbart wurde. Verzögerungen können etwa durch die Verarbeitung umfangreicher Inhalte oder technische Störungen entstehen. Halley informiert über wesentliche, bekannte Verzögerungen und behebt Störungen im eigenen Verantwortungsbereich mit angemessener Sorgfalt.

4 Mitwirkung und Kundeninhalte

Der Kunde stellt die für seine Sendung erforderlichen Angaben, Quellen und Inhalte bereit und hält sie aktuell. Er darf nur Inhalte, Marken, Bilder, Musik und Sprachaufnahmen verwenden lassen, für deren Verarbeitung und vorgesehene Veröffentlichung er die erforderlichen Rechte und Rechtsgrundlagen besitzt. Die öffentliche Abrufbarkeit einer Website ersetzt diese Berechtigung nicht.

Der Kunde prüft die zur Veröffentlichung bestimmten Ergebnisse im Rahmen seiner zumutbaren Möglichkeiten, insbesondere Namen, Zahlen, Tatsachenbehauptungen, Zitate und Aussagen über Dritte. Er korrigiert erkennbare Fehler vor der Freigabe und beachtet die für seine Branche geltenden Werbe- und Informationspflichten. Dies entbindet Halley nicht von eigenen gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten.

5 Freigabe und Veröffentlichung

Im regulären Ablauf prüft und bearbeitet der Kunde zunächst den bereitgestellten Folgentext. Mit der Freigabe des Textes beauftragt er dessen Vertonung. Nach Fertigstellung kann der Kunde die erzeugte Audioaufnahme anhören und prüfen. Die Veröffentlichung erfolgt erst, nachdem der Kunde die fertige Folge in einem gesonderten Schritt ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegeben hat. Vor der Veröffentlichung kann der Kunde die hierfür vorgesehenen Bearbeitungs- und Rücknahmefunktionen nutzen. Wird ein bereits vertonter Text nachträglich geändert, kann eine erneute Vertonung erforderlich werden.

Bei einer Änderung der Reihenfolge noch unveröffentlichter Folgen werden die Folgennummern und Sendeplätze den jeweiligen Positionen neu zugeordnet. Der Kunde überprüft den angezeigten Plan nach Änderungen. Für rechtzeitige Freigaben und von ihm gewünschte Terminänderungen ist seine Mitwirkung erforderlich.

Eine automatische Freigabe und Veröffentlichung wird erst nach ausdrücklicher Aktivierung durch den Kunden wirksam. Sie setzt die im Dashboard angezeigten Voraussetzungen voraus. Solange sie aktiviert ist, darf Halley die Texte neuer Folgen ohne zusätzliche Einzelbestätigung freigeben, vertonen und die fertigen Folgen am vorgesehenen Sendeplatz veröffentlichen. Der Kunde kann die Einstellung wieder deaktivieren. Dabei werden auch bereits automatisch erteilte Veröffentlichungsfreigaben für noch unveröffentlichte Folgen zurückgenommen; bereits erzeugtes Audio bleibt zur manuellen Prüfung und Freigabe erhalten. Ausdrücklich manuell erteilte Veröffentlichungsfreigaben bleiben bestehen. Er soll automatisierte Ergebnisse regelmäßig kontrollieren; die Aktivierung ist kein Verzicht auf Ansprüche bei fehlerhafter Leistung.

Veröffentlichte Folgen können über die dafür vorgesehene Funktion in Halley zurückgezogen werden. Halley entfernt sie aus dem RSS-Feed und beendet die öffentliche Audioauslieferung. Die Übernahme durch externe Plattformen erfolgt zeitversetzt; bereits heruntergeladene oder von Dritten gespeicherte Kopien können bestehen bleiben. Andere Lösch- oder Korrekturanliegen, insbesondere bei Rechtsverletzungen, können an hallo@halleyos.com gerichtet werden. Gesetzliche Ansprüche auf Sperrung oder Entfernung bleiben unberührt.

Halley stellt die vereinbarten Inhalte auf der eigenen Sendungsseite und im RSS-Feed bereit. Externe Podcast- und Videoplattformen übernehmen Inhalte nach ihren eigenen technischen Abläufen. Deren Aufnahme, Freischaltung, Anzeige, Aktualisierung und Reichweite werden nicht garantiert. Erforderliche Konten, Berechtigungen und Verbindungen richtet der Kunde ein, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Eine Entfernung bei Halley bewirkt nicht zwingend die sofortige Entfernung externer Kopien, Plattform-Caches oder bereits heruntergeladener Dateien. Halley unterstützt berechtigte Entfernungsanliegen im Rahmen seiner Einflussmöglichkeiten. Der Kunde muss gegebenenfalls zusätzlich den jeweiligen Plattformbetreiber kontaktieren.

6 Stimmen und Kennzeichnung

Der Kunde kann die angebotenen Stimmen und Tonalitäten auswählen und Aussprachehinweise hinterlegen. Änderungen wirken auf nachfolgende, noch nicht entsprechend vertonte Produktionen. Bereits erzeugte oder veröffentlichte Audios bleiben bestehen, bis eine gesonderte Neubearbeitung erfolgt. Aussprachehinweise unterstützen die Spracherzeugung; eine in jedem Einzelfall fehlerfreie Umsetzung wird nicht zugesichert.

Für das Klonen einer Stimme ist die wirksame, dokumentierte Erlaubnis der betroffenen Person für diesen konkreten Einsatz erforderlich. Die angebotene Selbstaufnahme darf nur für die eigene Stimme verwendet werden. Eine anderweitige Nutzung fremder oder prominenter Stimmen, irreführende Identitätsnachahmung oder Umgehung der Einwilligungsprüfung ist unzulässig.

Intro und Outro können im angebotenen Umfang mit eigenen Texten und ausgewählten Musikbetten gestaltet werden. Die angezeigte maximale Sprechdauer von zehn Sekunden gilt für den frei eingegebenen Text. Der automatisch ergänzte feste Abschluss „Produziert mit KI.“ und der Musikausklang kommen hinzu. Der feste Abschluss ist nicht durch einen frei formulierten Text ersetzbar.

Der Kunde erhält die von Halley vorgesehenen Hinweise auf KI-generierte Inhalte bei der Weiterverwendung aufrecht. Vorgesehene Audiokennzeichnungen und grafische KI-Hinweise dürfen nicht entfernt oder verdeckt werden. Weitergehende gesetzliche Transparenzpflichten sind zusätzlich zu beachten. Die Kennzeichnung ist kein behördliches Gütesiegel und keine Garantie vollständiger Rechtskonformität.

7 Rechte an Inhalten und Ergebnissen

Die Rechte des Kunden an eingebrachten Inhalten bleiben bei ihm beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde räumt Halley die nicht ausschließlichen Rechte ein, die zur vereinbarten Analyse, Bearbeitung, Generierung, Speicherung, Vertonung und Veröffentlichung erforderlich sind. Halley darf hierfür erforderliche Dienstleister einsetzen und ihnen die notwendigen Befugnisse weitergeben. Die Rechteeinräumung ist auf die Vertragsdurchführung und die gesetzlich zulässige Abwicklung nach Vertragsende begrenzt.

Soweit Halley entsprechende Rechte besitzt oder einräumen darf, erhält der Kunde an den für ihn vertragsgemäß bereitgestellten Ergebnissen ein nicht ausschließliches, weltweites und zeitlich unbeschränktes Recht zur privaten und kommerziellen Nutzung. Es umfasst Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung sowie die hierfür erforderliche Einräumung von Rechten an beauftragte Dienstleister und Plattformen. Dieses Recht gilt auch für Ergebnisse der kostenlosen Testphase und besteht nach Vertragsende fort.

Reine KI-Ergebnisse müssen nicht urheberrechtlich geschützt sein. Halley verspricht weder die Entstehung ausschließlicher Schutzrechte noch Einzigartigkeit. Rechte Dritter werden durch diese AGB nicht übertragen. Vertragliche Ansprüche des Kunden wegen einer von Halley zu vertretenden Rechtsverletzung bleiben bestehen; Halley stellt die von ihm zugesagte Rechteposition sicher.

Vorgegebene Musikbetten, Bibliotheksstimmen und andere zugelieferte Bestandteile dürfen nur im Rahmen der für sie vor der Auswahl offengelegten Nutzungsbedingungen verwendet werden. Für in Halley erzeugte Folgen muss die vorgesehene kommerzielle Podcast-Nutzung einschließlich ihrer vereinbarten Verbreitung abgedeckt sein. Ein Recht zum isolierten Weiterverkauf von Musikbetten, zur Weitergabe von Stimm-Modellen oder zum Aufbau einer eigenen Audio-Bibliothek wird nicht eingeräumt.

Der Kunde darf exportierte Ergebnisse auch außerhalb von Halley weiterverwenden, soweit die vorstehenden Rechte und Kennzeichnungspflichten beachtet werden. An der Halley-Software, den internen Systemen, Modellen und nicht kundenspezifischen Produktionsverfahren werden keine Rechte außerhalb der vertragsgemäßen Nutzung eingeräumt. Gesetzlich erlaubte Handlungen bleiben zulässig.

Die Nutzung von Kundeninhalten für öffentliche Werbung, Referenzen oder ein von der Vertragsdurchführung unabhängiges Training eigener Halley-Modelle ist von der vorstehenden Rechteeinräumung nicht umfasst. Dafür ist eine gesonderte wirksame Vereinbarung erforderlich. Für die Datenverarbeitung durch eingesetzte Dienstleister gilt ergänzend Ziffer 11.

8 Preise und Testphase

Es gelten die bei der Bestellung vereinbarten Preise und Abrechnungszeiträume. Umsatzsteuer und sonstige preisrelevante Bestandteile werden im Angebot beziehungsweise Checkout ausgewiesen. Die Zahlung erfolgt über die dort angebotenen Zahlungsmittel. Wiederkehrende Entgelte sind zu Beginn des jeweiligen vereinbarten Abrechnungszeitraums fällig.

Die kostenlose Testphase dauert 7 Tage ab Aktivierung der Sendung, soweit nicht ausdrücklich eine andere Testdauer vereinbart wird. Für ihren Beginn ist keine Hinterlegung eines Zahlungsmittels erforderlich. Ohne gesonderte Bestellung entsteht aus dem Ablauf der Testphase kein kostenpflichtiges Abonnement. Nach ihrem Ende werden ohne aktiven kostenpflichtigen Zugang keine neuen Produktionen oder Veröffentlichungen mehr ausgelöst.

Wird während der Testphase ein Abonnement bestellt, richtet sich der kostenpflichtige Beginn nach dem vor der Bestellung ausdrücklich vereinbarten Datum. Ein noch laufender kostenloser Testzeitraum wird nicht allein durch das Hinterlegen eines Zahlungsmittels verkürzt. Eine davon abweichende sofortige kostenpflichtige Umstellung bedarf einer klaren Vereinbarung vor der Bestellung.

Eine Änderung vereinbarter Preise oder die Einführung zusätzlicher Entgelte erfordert eine entsprechende Vereinbarung. Halley kann dem Kunden Angebote für künftige Vertragszeiträume unterbreiten. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Ohne Vereinbarung gelten die bisherigen Konditionen bis zur wirksamen Vertragsbeendigung fort.

Bei Zahlungsverzug kann Halley nach Mahnung und angemessener Zahlungsfrist Leistungen verhältnismäßig beschränken. Über die drohende Beschränkung wird der Kunde vorab informiert. Berechtigte Einwendungen gegen eine Forderung werden berücksichtigt. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte werden durch diese Bedingungen nicht ausgeschlossen.

9 Laufzeit und Kündigung

Der entgeltliche Nutzungszeitraum ergibt sich aus der Bestellung. Ein monatliches Abonnement verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, ein jährliches jeweils um ein weiteres Jahr, sofern es nicht bis zum Ende des laufenden Zeitraums gekündigt wurde. Die Kündigung kann während der Laufzeit jederzeit mit Wirkung zu diesem Ende erklärt werden; eine zusätzliche Vorlauffrist gilt nicht.

Die Kündigung erfolgt über die im Konto bereitgestellte Abonnementverwaltung oder in Textform an hallo@halleyos.com. Soweit ein Wiederverkäufer den entgeltlichen Erwerb abwickelt, wird die Kündigung für diesen Erwerb über dessen Bestellverwaltung erklärt. Geht sie bei Halley ein, bestätigt Halley den Eingang und sorgt für die Weiterleitung; dem Kunden entsteht hierdurch kein Nachteil hinsichtlich des rechtzeitigen Zugangs.

Eine ordentliche Kündigung beendet die vereinbarten Leistungen erst zum maßgeblichen Vertragsende. Die bis dahin bestehende Zahlungspflicht bleibt bestehen. Erstattungsansprüche wegen Mängeln, berechtigter außerordentlicher Kündigung oder anderer gesetzlicher Gründe werden nicht ausgeschlossen.

Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Soweit gesetzlich erforderlich, ist zuvor eine angemessene Abhilfefrist zu setzen oder abzumahnen. Eine Kündigung beendet nicht die nach Ziffer 7 fortbestehenden Nutzungsrechte an bereits bereitgestellten Ergebnissen.

10 Vertragsende und Datenmitnahme

Mit dem Ende des Leistungszeitraums enden neue Planung, Produktion und Veröffentlichung. Eine dauerhafte kostenlose Weiterführung von Hosting, RSS-Feed oder Kundenkonto ist nicht vereinbart. Halley informiert über die bevorstehende Abschaltung und die Möglichkeit der Datenmitnahme. Bereits zuvor wirksam erklärte Lösch- oder Sperranliegen bleiben maßgeblich.

Der Kunde kann während der Laufzeit die bereitgestellten Downloads und Kopierfunktionen nutzen. Halley hält seine vorhandenen exportierbaren Inhalte nach Vertragsende grundsätzlich noch 30 Kalendertage zum Abruf bereit und ermöglicht erforderliche Exporte auf Anfrage an hallo@halleyos.com. Dies umfasst insbesondere eigene Uploads, vorhandene Audio- und Grafikdateien, Skripte, Transkripte sowie zugehörige Sendungs- und Folgeninformationen. Eine Verlängerung kann vereinbart werden.

Soweit die Vorschriften über den Wechsel von Datenverarbeitungsdiensten anwendbar sind, gelten die zwingenden gesetzlichen Wechsel-, Unterstützungs- und Abrufrechte zusätzlich. Die dort erforderlichen Übergangs- und Abrufzeiträume werden durch Ziffer 10.2 nicht verkürzt. Einzelheiten sind vor Vertragsschluss in einer ergänzenden Vereinbarung zum Anbieterwechsel festzulegen.

Halley erhebt für die bereitgestellten Standardexporte kein gesondertes Entgelt. Eine automatische Übernahme durch einen anderen Anbieter, die Übertragung von Plattformkonten oder eines nicht exportierbaren Stimm-Modells und eine dauerhafte RSS-Weiterleitung sind nur geschuldet, wenn vereinbart oder gesetzlich erforderlich. Halley erläutert bekannte Beschränkungen vor einem angefragten Wechsel.

Nach Ende der maßgeblichen Abruffrist löscht Halley die nicht mehr benötigten Kundendaten nach dem vereinbarten Löschkonzept. Über das Ende des Abrufzeitraums wird der Kunde rechtzeitig informiert. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und eine erforderliche, zweckgebundene Speicherung zur Rechtsverteidigung bleiben unberührt. Sicherungskopien werden nach den festgelegten Sicherungs- und Löschzyklen entfernt und nicht zur weiteren produktiven Nutzung vorgehalten. Die Auftragsverarbeitungsvereinbarung hat für Auftragsdaten Vorrang.

11 Datenschutz und Vertraulichkeit

Halley verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzvorschriften. Die Datenschutzhinweise erläutern insbesondere Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherfristen und Betroffenenrechte. Diese AGB ersetzen weder die Datenschutzhinweise noch eine erforderliche Einwilligung.

Soweit Halley personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Sie regelt auch Unterauftragnehmer, technische und organisatorische Maßnahmen, Drittlandübermittlungen und Löschung. Halley setzt entsprechende Dienstleister nur im Rahmen der hierfür geltenden Vereinbarungen und Rechtsgrundlagen ein.

Beide Parteien schützen vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei und verwenden sie nur für die Vertragsdurchführung. Erforderliche Offenlegungen an gebundene Dienstleister, zur Rechtsverteidigung oder aufgrund gesetzlicher Pflichten bleiben zulässig. Ausgenommen sind Informationen, die rechtmäßig öffentlich bekannt oder unabhängig und ohne Pflichtverletzung erlangt wurden.

Der Kunde übermittelt nur Daten, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind und rechtmäßig verarbeitet werden dürfen. Besonders schutzbedürftige Daten und Geschäftsgeheimnisse dürfen nur eingebracht werden, wenn der Dienst hierfür ausdrücklich vereinbart und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festgelegt wurden. Halley informiert über relevante technische oder vertragliche Grenzen der vorgesehenen Verarbeitung.

12 Sicherheit und unzulässige Nutzung

Der Kunde schützt seine Zugangsdaten, vergibt Zugriffe nur an berechtigte Personen und meldet einen vermuteten Missbrauch unverzüglich. Halley trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherheit der Anwendung. Die Verantwortlichkeit für einen Sicherheitsvorfall richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten.

Unzulässig sind rechtswidrige Inhalte, Verletzungen von Persönlichkeits- oder Schutzrechten, Täuschung über Identitäten oder Urheberschaft, missbräuchliche Stimmen-Nachahmung sowie Angriffe auf die Anwendung oder andere Systeme. Der Kunde darf technische Zugriffssperren und vereinbarte Nutzungsgrenzen nicht umgehen. Gesetzlich zulässige Untersuchungs-, Interoperabilitäts- und sonstige unabdingbare Nutzungsrechte bleiben unberührt.

Bei konkreten Anhaltspunkten für einen erheblichen Verstoß darf Halley betroffene Inhalte oder Funktionen vorläufig sperren, soweit dies erforderlich und verhältnismäßig ist. Außer bei dringender Gefahr oder rechtlicher Verpflichtung erhält der Kunde zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme und Abhilfe. Halley informiert über Grund und Umfang, soweit rechtlich zulässig, und hebt die Sperre auf, sobald ihr Grund entfällt.

13 Betrieb und Leistungsänderungen

Halley betreibt und wartet die Anwendung mit angemessener fachlicher Sorgfalt. Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit oder ein besonderer Service-Level gilt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Wartung wird möglichst schonend durchgeführt und bei vorhersehbaren wesentlichen Einschränkungen angekündigt. Vertragliche Rechte wegen Ausfällen bleiben bestehen.

Halley darf technische Komponenten aktualisieren oder durch funktional gleichwertige Komponenten ersetzen, wenn der vereinbarte Leistungsumfang, die berechtigten Interessen des Kunden und vereinbarte Datenschutzstandards gewahrt bleiben. Eine wesentliche Einschränkung vertraglicher Funktionen lässt sich hierauf nicht stützen und bedarf einer Vereinbarung oder einer gesetzlichen Grundlage.

Externe Plattformen und Schnittstellen können Änderungen vornehmen. Halley informiert über erhebliche Auswirkungen und bemüht sich im Rahmen der vereinbarten Leistung um eine geeignete Lösung. Der Einsatz externer Dienste schließt die Verantwortlichkeit von Halley für seine eigenen Leistungspflichten und Erfüllungsgehilfen nicht aus.

Als Vorschau oder Beta gekennzeichnete Zusatzfunktionen können noch Einschränkungen aufweisen. Dies hebt weder zugesagte Kernleistungen noch zwingende Ansprüche auf. Eine allgemeine Bereitstellung sämtlicher Leistungen unter vollständigem Gewährleistungsausschluss ist nicht vereinbart.

14 Analytics

„Streams / Downloads“ beruhen auf verfügbaren Abrufdaten und ausdrücklich angebundenen Quellen. Sie messen nicht zwingend unterschiedliche Personen, vollständiges Anhören oder eine Mindesthördauer. Wiederholte Abrufe und unterschiedliche Messmethoden können die Werte beeinflussen.

Die Anzeige dient der Orientierung und ist keine zertifizierte Reichweitenmessung. Eine vollständige Plattform-Erfassung oder ein plattformübergreifender Nutzerabgleich ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung enthalten. Halley berücksichtigt verfügbare Korrekturen zugelieferter Daten.

15 Mängel und Haftung

Der Kunde meldet Störungen nachvollziehbar über den angebotenen Support. Halley prüft die Meldung und stellt die vertragsgemäße Leistung innerhalb angemessener Frist her. Gesetzliche Mängelrechte bleiben bestehen und werden nicht durch die Kennzeichnung als KI-Leistung ausgeschlossen.

Halley haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsregelungen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Halley für wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen; Ziffer 15.2 bleibt unberührt.

Dies gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von Halley. Unabdingbare Ansprüche, insbesondere datenschutzrechtliche Ansprüche Betroffener, bleiben bestehen. Ein Mitverschulden wird nach den gesetzlichen Maßstäben berücksichtigt.

16 Ansprüche Dritter

Wird Halley wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden berechtigt von Dritten in Anspruch genommen, ersetzt der Kunde erforderliche Verteidigungskosten und begründete Zahlungsverpflichtungen nur entsprechend seinem Verantwortungsanteil. Von Halley oder seinen Dienstleistern verursachte Rechtsverletzungen werden ihm nicht pauschal zugerechnet.

Halley informiert den Kunden unverzüglich und ermöglicht seine Mitwirkung. Beide Parteien stimmen die Verteidigung ab und begrenzen den Schaden. Anerkenntnisse oder Vergleiche zulasten des Kunden bedürfen seiner Zustimmung, die nicht unbillig verweigert werden darf.

17 Schlussbestimmungen

Änderungen dieser AGB bedürfen einer wirksamen Vereinbarung. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingend anwendbares Recht bleibt unberührt.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von Halley Gerichtsstand, soweit eine solche Vereinbarung zulässig ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gelten die gesetzlichen Regelungen; der übrige Vertrag bleibt nach Maßgabe des Gesetzes bestehen.